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Basisinformationen Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird. Seine rechtliche Grundlage hat der Arbeitsvertrag als Variante des Dienstvertrages in §§ 611 f. BGB. Als Hauptpflicht obliegt dem Arbeitnehmer, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, während der Arbeitgeber die dafür vereinbarte Vergütung bezahlen muss. Der Arbeitsvertrag ist im Wesentlichen vom Werkvertrag abzugrenzen. Abgrenzungsmerkmal ist hierbei, dass der Arbeitnehmer die vereinbarte Tätigkeit weisungsgebunden (Direktionsrecht), das heißt in persönlicher Abhängigkeit leistet und in die Unternehmensorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist.


Der Arbeitsvertrag ist an keine bestimmte Form gebunden; er kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Schon aus Beweiszwecken empfiehlt es sich aber, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen. Entsprechend kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses verlangen, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen verschriftlicht werden. Hierzu gehören:


  • der Name und die Anschrift der Vertragsparteien,
  • der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses,
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses,
  • der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann,
  • eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit,
  • die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
  • die vereinbarte Arbeitszeit,
  • die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs,
  • die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses,
  • ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.


*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.

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