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Hotline für Betriebsräte

Als besonderen Service bieten wir eine „Hotline für Betriebsräte“ an, die allerdings nur mit Zustimmung des Arbeitgebers installiert werden kann. Sie beinhaltet in allen kollektiv- und individualrechtlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit eines Betriebsrates fallen können,


  • schnellstmögliche Beratung des Betriebsrates oder einzelner BR-Mitglieder, telefonisch oder per E-Mail
  • Teilnahme an Betriebsratssitzungen
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Gewerkschaften oder Behörden, telefonisch oder vor Ort

Die Beratung erfolgt telefonisch oder per E-Mail in der Regel noch am selben Tag. Die übrigen Termine werden so schnell wie möglich vereinbart. Die Kosten werden in Form einer Pauschale mit dem Arbeitgeber frei vereinbart und richten sich nach der Größe des Betriebes bzw. des Betriebsrates. Angemessen ist in der Regel ein Betrag ab 500,00 € pro Quartal.
Nicht erfasst von dieser Vereinbarung werden unsere Gebühren als Verfahrensbevollmächtigte gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG, als Sachverständige oder Berater gemäß §§ 80 Abs. 3, 111 BetrVG sowie als Beisitzer von Einigungsstellen.