
Alle in unserer Kanzlei arbeitenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben den Schwerpunkt Arbeitsrecht:
Aufgrund dieser Spezialisierung können wir unseren Mandantinnen und Mandanten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten eine besonders schnelle Abwicklung und Betreuung anbieten. Da alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Arbeitsrecht „zuhause“ sind, können wir uns z.B. bei Gerichtsterminen gegenseitig vertreten (sofern die Mandanten einverstanden sind) und müssen nicht, wie bei anderen Kanzleien oft erforderlich, Vertagungsanträge stellen, die zu erheblichen Verzögerungen führen können.
Darüber hinaus finden alle Mandantinnen und Mandanten in unserer Kanzlei telefonisch fachkundigen Rat auch dann, wenn der/die „eigene“ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin gerade nicht erreichbar ist und dringend Auskunft benötigt wird.