
Betriebsänderungen stellen Betriebsräte und Arbeitnehmer vor eine Fülle juristischer Probleme – und das ausgerechnet in einer Situation, die oft mit der Angst um den eigenen Arbeitsplatz verbunden ist. Häufig türmen sich die tatsächlichen (oder vermeintlichen) Schwierigkeiten derart auf, dass die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen „den Wald vor lauter Bäumen“ nicht mehr sehen. Umso wichtiger ist es deshalb, klaren Kopf zu behalten, die richtigen Schritte zur richtigen Zeit einzuleiten und sich vor allem nicht durch gezielte Desinformationen des Arbeitgebers irritieren zu lassen.
Unsere Kanzlei beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Betriebsänderungen, insgesamt hat unser Büro mittlerweile über 200 Sozialpläne verhandelt und abgeschlossen, z.B.
Wichtig für gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nicht in erster Linie die Höhe der Abfindung, sondern ein neuer Arbeitsplatz. Dem versuchen wir nach Möglichkeit Rechnung zu tragen durch den Abschluss eines Transfersozialplans, der eine Transfergesellschaft, zumindest aber eine Transferagentur beinhaltet. Vermittlungsquoten von durchschnittlich 50 % bestätigen uns die Richtigkeit unserer Entscheidung.
Wir arbeiten mit verschiedenen Trägern solcher Transfermaßnahmen zusammen, sind aber selbst nicht direkt oder indirekt daran beteiligt, um Interessenkollisionen zu vermeiden.
Betroffenen Betriebsräten können wir kurzfristig Inhouse-Seminare anbieten.
Aufsätze zum Thema Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen: