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Betriebsänderung und Sozialplan

Die Kanzlei* Windirsch, Britschgi & Wilden beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Betriebsänderungen und ist spezialisiert auf das Verhandeln eines Sozialplans und Interessenausgleichs.


Insgesamt haben unsere Fachanwälte und Fachanwältinnen mittlerweile über 200 Sozialpläne verhandelt und abgeschlossen, z.B. in folgenden Unternehmen:


  • Rheinische Post, Westdeutsche Allgemeine Zeitung, taz, Dumont Reiseverlag, Corbis
  • WGZ-Bank, HypoVereinsbank, Renault-Nissan-Bank, Wüstenrot, Disko-Leasing, GE Capital
  • Diebels, Frankenheim, Griesson - de Beukelaer, Lieken, Zamek, Dextro Energy
  • Philips, Andritz-Küsters, Ruwel, TRW, ThyssenKrupp Presta SteerTec
  • Schüco, Schmolz+Bickenbach, Ball Packaging, alimex, Monforts
  • Canon, Nikon, Fujifilm Europe, Toshiba, Inter Union, von der Linde, Pioneer, Kaiser+Kraft
  • MG Rover, Metro, Diesel, Zeppelin, Fiege, Strauss Innovation, Hill-Rom
  • Verseidag, ALSCO, Devetex, Bauerfeind

Ein Sozialplan soll bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtig für die meisten entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in erster Linie nicht die Höhe der Abfindung, sondern ein neuer Arbeitsplatz. Dem versucht die Kanzlei* Windirsch, Britschgi & Wilden nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Dies geschieht durch den Abschluss eines Sozialplans, der eine Transfergesellschaft, eine Transferagentur oder frei finanzierte Outplacementmaßnahmen beinhaltet. Vermittlungsquoten von Arbeitnehmern in den ersten Arbeitsmarkt von durchschnittlich 50 % bestätigen uns die Richtigkeit unserer Entscheidung.


Unsere Kanzlei arbeitet mit verschiedenen Trägern solcher Transfermaßnahmen zusammen. Wir können betroffenen Betriebsräten kurzfristig mit Inhouse-Seminaren zum Thema Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan helfen.


Aufsätze/Kommentare von Rechtsanwalt Stefan Bell zum Thema „Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan“:

  • Zufall oder System? Aufgepasst beim Interessenausgleich und Sozialplan, AiB 2008, 292
  • Ein Plädoyer für den Transfersozialplan, AiB 2008, 537
  • Der Insolvenzsozialplan – Katastrophe mit Chancen, AiB 2008, 665
  • Sozialrecht, Kompaktkommentar für die Arbeitnehmerberatung –
    SGB I bis SGB XII und SGG, §§ 110 und 111 SGB III
  • Unter dem Schutzschirm – Betriebsänderungen unter dem Schutzschirmverfahren des § 270b InsO, AiB 2015, 36 ff.


*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.

Anwaltsbüro für Arbeitnehmer:innen
Windirsch, Britschgi & Wilden Spezialisten für Arbeitsrecht
Marktstraße 16 40213 Düsseldorf
Telefon (0211) 863 20 20 Telefax (0211) 863 20 222 E-Mail info@fachanwaeltInnen.de

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