Die Kanzlei* Windirsch, Britschgi & Wilden beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Betriebsänderungen und ist spezialisiert auf das Verhandeln eines Sozialplans und Interessenausgleichs.
Insgesamt haben unsere Fachanwälte und Fachanwältinnen mittlerweile über 200 Sozialpläne verhandelt und abgeschlossen, z.B. in folgenden Unternehmen:
Ein Sozialplan soll bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wichtig für die meisten entlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist in erster Linie nicht die Höhe der Abfindung, sondern ein neuer Arbeitsplatz. Dem versucht die Kanzlei* Windirsch, Britschgi & Wilden nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Dies geschieht durch den Abschluss eines Sozialplans, der eine Transfergesellschaft, eine Transferagentur oder frei finanzierte Outplacementmaßnahmen beinhaltet. Vermittlungsquoten von Arbeitnehmern in den ersten Arbeitsmarkt von durchschnittlich 50 % bestätigen uns die Richtigkeit unserer Entscheidung.
Unsere Kanzlei arbeitet mit verschiedenen Trägern solcher Transfermaßnahmen zusammen. Wir können betroffenen Betriebsräten kurzfristig mit Inhouse-Seminaren zum Thema Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan helfen.
Aufsätze/Kommentare von Rechtsanwalt Stefan Bell zum Thema „Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan“:
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.