Das Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden bietet als besonderen Service eine „Hotline“ an, die ein Betriebsrat regelmäßig für die rechtliche Beratung durch unsere Anwält:innen nutzen kann. Die Übernahme der Kosten erfordert allerdings die vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber.
Die Hotline kann für alle kollektiv- und individualrechtlichen Angelegenheiten genutzt werden, die in Ihre Zuständigkeit als Betriebsrat fallen. Sie beinhaltet:
Die Beratung erfolgt durch Anwälte oder Anwältinnen unserer Kanzlei telefonisch oder per E-Mail. Dies geschieht in der Regel noch am selben Tag. Die übrigen Termine werden so schnell wie möglich vereinbart. Die Kosten werden in Form einer Pauschale zwischen der Kanzlei und dem Arbeitgeber frei vereinbart und richten sich nach der Größe des Betriebes bzw. des Betriebsrates.
Nicht erfasst von dieser Vereinbarung werden die Gebühren, wenn der Betriebsrat unsere Kanzlei als Vertreter bei Gericht beauftragt. Diese Kosten werden über § 40 Abs. 1 BetrVG abgedeckt. Wenn der Betriebsrat uns als Sachverständige oder Berater hinzuziehen möchte, muss dies über § 80 Abs. 3, 111 BetrVG erfolgen. Die Tätigkeit als Beisitzer in Einigungsstellen ist in § 76a BetrVG geregelt.
Sprechen Sie uns an!
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.