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Kompetenzen

Die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei verfügen über fundierte, auch durch jahrelange Erfahrung geprägte, Kenntnisse im Arbeitsrecht aus Arbeitnehmersicht. Ergänzt wird diese Kompetenz durch die Verknüpfung mit der sozialrechtlichen Spezialisierung.


Wir stehen Ihnen von Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses an zur Seite und überprüfen für Sie die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages im Hinblick auf arbeitsrechtliche, aber auch möglicherweise bisher unbedachte sozialrechtliche Folgen.


Während des Arbeitsverhältnisses setzen wir für Sie Ihre arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch. Hierzu bedarf es nicht nur der bei uns durch die Fachanwaltstitel auch nach außen dokumentierten fachlichen Kompetenz sondern auch des Wissens um die Handlungsoptionen der Arbeitgeberseite.
Durch den zunehmenden Druck in der Arbeitswelt leiden immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Wir unterstützen Sie dabei, den Schutz als Schwerbehinderter zu erlangen und die vom Gesetzgeber gewollte Förderung von Schwerbehinderten im Arbeitsverhältnis Realität werden zu lassen. Betriebs- und Personalräte beraten und begleiten wir Bereich der Beteiligungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz, z.B. bei Gefährdungsbeurteilungen.


Sollte der Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses durch das Auslaufen einer Befristung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung bedroht sein, analysieren wir mit Ihnen gemeinsam, welche Ziele mit einem rechtlichen Vorgehen erreicht werden sollen und können. Wir erörtern mit Ihnen, welche rechtlichen Mittel ergriffen werden müssen, um Ihr Arbeitsverhältnis weiter führen zu können oder, falls von Ihnen gewünscht, zu beenden.
Dabei greifen wir auch auf unsere umfangreiche Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalräten sowie Schwerbehindertenvertretungen zurück und setzten uns bereits im Vorfeld für eine optimale Wahrnehmung Ihrer Rechte auch aus kollektivrechtlicher Sicht ein.


Nach einer eventuellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses begleiten wir Sie durch die Verhandlung eines Outplacementbudgets und eines weiterführenden Zeugnisses auf dem Weg in ein neues Arbeitsverhältnis oder auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Bundesagentur für Arbeit auf Arbeitslosengeld.


Sie als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer erhalten bei uns somit eine tatkräftige juristische Unterstützung in allen Bereichen Ihres Arbeitsverhältnisses. Gerne können Sie mit uns über unser leistungsfähiges und freundliches Team Kontakt aufnehmen.


*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.

Anwaltsbüro für Arbeitnehmer:innen
Windirsch, Britschgi & Wilden Spezialisten für Arbeitsrecht
Marktstraße 16 40213 Düsseldorf
Telefon (0211) 863 20 20 Telefax (0211) 863 20 222 E-Mail info@fachanwaeltInnen.de

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