Basisinformationen Arbeitsrecht
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich während der Arbeit ereignen. Schäden, die durch Arbeitsunfälle entstehen, sind von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt. Träger der Unfallversicherung ist die Berufsgenossenschaft, die die Leistungen an den Geschädigten bzw. seine Angehörigen übernimmt.
Der Unfall muss mit der versicherten betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Ist er durch ein Fehlverhalten oder Verschulden des Arbeitgebers verursacht, so kann die Berufsgenossenschaft Regress gegen den Arbeitgeber geltend machen.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.