Basisinformationen Arbeitsrecht
Jeder Arbeitgeber muss in seinem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (§ 5 ArbSchG). Das heißt: er muss Gefährdungen am Arbeitsplatz identifizieren und bewerten, zugleich aber auch Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und ihre Wirksamkeit prüfen.
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur physische Risiken wie Gefahrstoffe, sondern auch psychische Belastungen wie Zeitdruck und Stressfaktoren. Insgesamt ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers die wichtigste Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.