Basisinformationen Arbeitsrecht
Der Einsatz von Videoüberwachung in der Arbeitswelt nimmt dramatisch zu. Betriebe setzen Videokameras zur Überwachung der Kunden und Verkaufsräume ein. Mitarbeiter werden dabei mit überwacht. Oftmals dienen Videokameras aber auch dazu, die eigenen Mitarbeiter gezielt zu kontrollieren. Gesetzliche Regelungen gibt es bisher nicht. Rechtmäßig ist Videoüberwachung nur, wenn sie verhältnismäßig ist. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Arbeitgeber und Betriebsrat regeln Details häufig in Betriebsvereinbarungen.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.