Basisinformationen Arbeitsrecht
Die Gründung eines Betriebsrats erfolgt im Wege einer Wahl durch die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Ein bereits existierender Betriebsrat ist im regelmäßigen Abstand von vier Jahren zwischen dem 01.03. und 31.05. neu zu wählen (das nächste Mal in 2018, dann 2022 etc.). Die Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand, der zu diesem Zweck rechtzeitig vor der Durchführung der Wahl gesondert einzusetzen ist. Bei der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats erfolgt dies regelmäßig in einer Betriebsversammlung, bei einer Neuwahl durch den noch amtierenden Betriebsrat.
Das Wahlverfahren ist im Betriebsverfassungsgesetz und vor allem in der Wahlordnung genauer geregelt und unterliegt grds. strengen Anforderungen. Fehler im Wahlverfahren können zur späteren Anfechtung und Wiederholung der Wahl führen. Aus diesem Grund ist es Wahlvorständen immer anzuraten, vor dem richtigen Einstieg in das Wahlverfahren eine entsprechende Schulung zu besuchen. Nähere Informationen zu den von uns angebotenen Schulungen finden Sie hier.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.