Basisinformationen Arbeitsrecht
Der Gesetzgeber hat den privaten Unternehmen und öffentlichen Arbeitgebern über ein weit gestreutes System von Gesetzen und Verordnungen die Verpflichtung auferlegt, bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsabläufe nicht nur die Gewinnorientierung als Maßstab anzulegen, sondern auch Rücksicht auf die Gesundheit der Beschäftigten zu nehmen.
Wesentliche und grundlegende Bedeutung hat dabei das Arbeitsschutzgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu verbessern. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch Gefährdungsbeurteilungen, die sowohl physische als psychische Belastungen ermitteln.
Im weiteren Schritt sind dann geeignete Maßnahmen zu treffen, die den Belastungen entgegen wirken. Zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört auch die Qualifizierung der Beschäftigten. Je nach Gefährdungslage im konkreten Betrieb, sind die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie sie sich entsprechend dieser Gefährdungslage verhalten müssen.
Die betriebliche Organisation muss den Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch durch entsprechende Akteure Rechnung tragen. Dazu gehören u.a. der betriebsspezifische Einsatz von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit und die kontinuierliche Arbeit eines Arbeitsschutzausschusses in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten.
Betriebsräte haben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in vielen Bereichen ein (erzwingbares) Mitbestimmungsrecht. Denn die Vorgaben des Gesetzgebers gegenüber den Arbeitgebern sind oftmals als Rahmenvorschriften gefasst, die verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zulassen.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.