Basisinformationen Arbeitsrecht
Arbeitszeit ist die Zeit, die Arbeitnehmer im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses tätig sind. Maßstab ist in Deutschland das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG definiert Arbeitszeit als die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Hiervon erfasst wird die Zeit, in der der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet oder sich uneingeschränkt zur Verfügung hält. Das ArbZG bestimmt Grenzen der Arbeitszeit (max. 10 Stunden pro Tag, 48 Stunden wöchentlich).
Durch den Arbeitsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wann und wie lange der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber zur Arbeit verpflichtet ist und welche Vergütung er für die geleistete Arbeit verlangen kann. Dies ist üblicherweise durch Tarif- oder Einzelarbeitsverträge geregelt. Die Einhaltung der (tarif-) vertraglichen Regelungen wird nicht staatlich überwacht, sondern muss von den Vertragsparteien gegebenenfalls mit Hilfe der Arbeitsgerichte selbst durchgesetzt werden.
Der Betriebsrat hat bei der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Er hat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage mitzubestimmen. Nicht mitzubestimmen hat der Betriebsrat beim Umfang der Arbeitszeit. Der Betriebsrat hat nach § 80 BetrVG darüber zu wachen, dass das ArbZG eingehalten wird.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.