Basisinformationen Arbeitsrecht
Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird. Seine rechtliche Grundlage hat der Arbeitsvertrag als Variante des Dienstvertrages in §§ 611 f. BGB. Als Hauptpflicht obliegt dem Arbeitnehmer, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, während der Arbeitgeber die dafür vereinbarte Vergütung bezahlen muss. Der Arbeitsvertrag ist im Wesentlichen vom Werkvertrag abzugrenzen. Abgrenzungsmerkmal ist hierbei, dass der Arbeitnehmer die vereinbarte Tätigkeit weisungsgebunden (Direktionsrecht), das heißt in persönlicher Abhängigkeit leistet und in die Unternehmensorganisation des Arbeitgebers eingegliedert ist.
Der Arbeitsvertrag ist an keine bestimmte Form gebunden; er kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Schon aus Beweiszwecken empfiehlt es sich aber, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen. Entsprechend kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses verlangen, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen verschriftlicht werden. Hierzu gehören:
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.