Basisinformationen Arbeitsrecht
Das Direktionsrecht (oft auch als „Weisungsrecht“ bezeichnet) erlaubt es dem Arbeitgeber, im Arbeitsverhältnis gegenüber dem Arbeitnehmer die Umstände der Arbeitsleistung näher zu konkretisieren. Es bezieht sich vorrangig auf Ort, Zeit und Inhalt der Erbringung der Arbeitsleistung.
Soweit der Arbeitsvertrag selbst keine eindeutigen Regelungen enthält (wie z.B. „Einsatzort ist Düsseldorf“), kann der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis durch Weisungen die genannten Umstände näher bestimmen oder auch ändern. Das Direktionsrecht greift dabei aber immer nur so weit, wie es die Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und der Arbeitsvertrag zulassen. Aber auch wenn diese Rahmenbedingungen eingehalten sind, muss die konkrete Weisung den Grundsätzen von Recht und Billigkeit gehorchen. Im Allgemeinen wird diese Frage durch Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers im konkreten Einzelfall entschieden.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.