Basisinformationen Arbeitsrecht
Dabei handelt es sich um den englischen Begriff für so genannte Minderleister. Gemeint sind Arbeitnehmer, deren Leistung nicht (mehr) den gestellten Anforderungen entspricht.
Eine Kündigung ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Denn ein Arbeitnehmer schuldet nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen lediglich seine Arbeitsleistung, nicht aber einen bestimmten Arbeitserfolg. Seine Arbeitsleistung muss er aber so gut erbringen wie er kann.
Unterschreitet der Arbeitnehmer jedoch über einen längeren Zeitraum deutlich seine Arbeitsleistung, kann sowohl eine verhaltensbedingte („er kann, aber er will nicht“) oder eine personenbedingte Kündigung („er will, aber kann nicht“) gerechtfertigt sein. In einem Kündigungsprozess muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Leistungen des Arbeitnehmers unterdurchschnittlich sind und deutlich hinter den Leistungen vergleichbarer Arbeitnehmer zurückbleiben.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.