Basisinformationen Arbeitsrecht
Werdende oder stillende Mütter stehen unter dem besonderen Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot für Mütter. Akkord- und Fließbandarbeit, aber auch Nachtarbeit und sonstige Belastungen sind untersagt.
Das Mutterschutzgesetz enthält zahlreiche weitere Schutzvorschriften. Eine Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig. Die Frage nach der Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch ist verboten.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.