Basisinformationen Arbeitsrecht
Whistleblowing ist das Offenbaren von Missständen in Unternehmen durch Beschäftigte. Arbeitnehmern, die solche betrieblichen Mängel öffentlich bekannt machen, drohen oftmals Sanktionen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen. Eine Kündigung ist keine Seltenheit.
Bekannt geworden ist z.B. der Fall der Altenpflegerin Heinisch, die wegen Aufzeigen von Missständen im Pflegeheim ihre Kündigung erhielt. Die Kündigung hat letztlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) wegen eines Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit aufgehoben.
Unternehmen, die Whistleblowing im großen Stile fürchten, führen oft Compliance-Systeme ein. Das bedeutet, dass klare Regeln für Anzeigepflichten bei Missständen aufgestellt werden. Gesetzliche Regelungen fehlen in Deutschland bisher. Der Betriebsrat hat dabei ein Mitbestimmungsrecht.
*Rechtsanwältin Regine Windirsch ist zum 30.04.2022 aus dem Anwaltsbüro ausgeschieden.